
Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.monamare.de veröffentlichte Internetseite.
Die Stadt Monheim am Rhein ist bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Methodik
Die Erklärung basiert auf einer BITV/WCAG Selbstbewertung nach einem entsprechenden Prüfverfahren bereitgestellt durch die DIAS GmbH unter bitvtest.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist nur zum Teil mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Der Kontrast ist insbesondere bei kleiner Schrift mit weiß auf blau nicht ausreichend.
Info: Für ausreichenden Kontrast steht eine Kontratfunktion auf schwarz-weiß zur Verfügung. Das Blau ist durch die Corporate Identity vorgegeben und kann deshalb auf der Internetseite nicht anders herausgegeben werden.
Die Stadt Monheim am Rhein ist dabei, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 20. Mai 2025 geprüft und aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Wir sind dankbar für jedes Feedback zur Barrierefreiheit auf unserer Internetseite.
Haben Sie weitere Barrieren auf unserer Internetseite entdeckt oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit auf monamare.de? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter redaktion@monheim.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.